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Newsletter Energiewende aktuell des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 

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Immer wieder heißt es, die Energiewende lasse die Strompreise in Deutschland steigen. Das stimmt nicht. Drei Dinge muss man wissen:

- Der Börsenstrompreis ist heute deutlich niedriger als vor 3-4 Jahren und zugleich einer der niedrigsten in ganz Europa. Hierzu trägt der hohe Anteil erneuerbarer Energien bei. Denn der Börsenstrompreis ergibt sich aus der Einsatzreihenfolge der Kraftwerke, der so genannten "Merit Order". Davon profitiert die Industrie. Insbesondere die stromintensiven Unternehmen sind zudem von der EEG-Umlage und den Netzentgelten weitestgehend befreit.

- Im Unterschied zum Börsenstrompreis sind die Haushaltsstromtarife in den letzten Jahren gestiegen. Belastung Nummer eins waren dabei aber die gestiegenen Kosten für Erzeugung, Transport und Vertrieb des Stromes, insbesondere die hohen Preise für Gas- und Steinkohleimporte. Die EEG-Umlage ist dagegen durch gesetzliche Korrekturen im letzten Jahr stabil geblieben. Sie macht überdies nur ein Siebtel des Strompreises aus, für einen Durchschnittshaushalt bei einem Verbrauch von ca. 3500 kw/h im Monat rd. 10 Euro.

- Die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu reduzieren, ist ein strategisches Ziel der Energiewende. Dies dient der langfristigen Sicherung stabiler Strompreise und fördert die Energiesicherheit.

Erneuerbare Energien senken Börsenstrompreise
Die Börsenstrompreise liegen heute 10-20 % niedriger als vor 3-4 Jahren. Einer der Gründe ist der gestiegene Anteil erneuerbarer Energien - der so genannte Merit-Order-Effekt der erneuerbaren Energien. Als Merit Order bezeichnet man die Einsatzreihenfolge der Kraftwerke. An der Börse wird die Nachfrage nach Strom immer durch das günstigste Kraftwerk bedient. Bei steigender Nachfrage kommen die teureren Erzeuger zum Zug. Der teuerste Anbieter bestimmt den Marktpreis. Erzeuger, die Strom kostengünstiger produzieren können, profitieren von der Differenz zwischen Börsenstrompreis und ihren Erzeugungskosten. Da das EEG für regenerativ erzeugten Strom einen Einspeisevorrang definiert, verschiebt sich mit jeder Kilowattstunde Wind- oder Sonnenstrom die Merit Order: Je mehr aus erneuerbaren Energien gewonnener Strom im Netz ist, desto weniger konventionell erzeugter Strom wird abgenommen, so dass teure fossile Kraftwerke nicht mehr eingesetzt werden müssen. Damit sinkt der Börsenpreis.
Die Förderung der erneuerbaren Energien führt nicht zu steigenden Kosten für die Industrie

Es ist überdies ein Mythos, dass die Förderung der erneuerbaren Energien zu steigenden Kosten für die Industrie führe und damit die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere stromintensiver Unternehmen gefährde, denn: Erstens sind stromintensive Unternehmen von staatlich veranlassten Strompreisbestandteilen kaum betroffen. Dies gilt neben KWK-Umlage und Netzentgelten auch für die EEG-Umlage. Entweder produzieren die Unternehmen ihren Strom selbst und sind daher nicht umlagepflichtig, oder sie sind weitestgehend von der EEG-Umlage ausgenommen. Zweitens kaufen stromintensive Unternehmen ihren Strom häufig direkt an der Börse bzw. zu Preisen, die sich eng am Börsenpreis orientieren. Die Börsenstrompreise liegen heute niedriger als in früheren Jahren. Sie sind heute auch niedriger als vor dem Reaktorunfall von Fukushima. Hierzu trägt gerade der steigende Anteil erneuerbarer Energien am deutschen Strommix bei. Die erneuerbaren Energien haben an der Börse eine Preis senkende Wirkung. Dieser Effekt lag in den letzten Jahren bei etwa 0,5 ct/kWh.

Haushaltsstrompreis: Der Kostenfaktor Energieträger wird unterschätzt
Auch für den Kostenanstieg privater Stromkunden wird häufig vor allem auf die EEG-Umlage verwiesen - ebenfalls zu Unrecht: Pro Monat zahlte der durchschnittliche Privathaushalt 2011 für die gleiche Menge Strom etwa 32 Euro mehr als im Jahr 2000. Aber der Hauptanteil entfiel mit 14 Euro dabei auf die Kosten für Erzeugung, Transport und Vertrieb. Die Förderung erneuerbarer Energien macht dagegen nur rund zehn Euro aus.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist nicht zum Nulltarif zu haben. Aber durch die gesetzlichen Korrekturen am EEG - und insbesondere bei der Förderung der Photovoltaik - konnte die EEG-Umlage stabil gehalten werden. Seit einem Jahr ist die Umlage konstant. Um dies zu sichern, hat die Bundesregierung eine weitere Senkung der Photovoltaikvergütung angestoßen.

Auch anteilig belastet die EEG-Umlage die Stromkunden eher geringfügig: Heute liegt der Haushaltstrompreis bei etwa 26 Cent / KwH. Dabei schlägt die EEG-Umlage mit etwa 3,6 Cent pro Kilowattstunde zu Buche - ungefähr ein Siebtel des Strompreises. Knapp ein weiteres Drittel entfällt auf öffentliche Abgaben und Steuern, der Großteil entfällt auf Erzeugung, Transport und Vertrieb des Stroms (vgl. Grafik).

 

Das überrascht nicht, denn die Rohstoffpreise steigen kontinuierlich. Dies gilt insbesondere für Öl. Ein Barrel der Nordseesorte Brent kostet heute rund 120 US-Dollar - und das trotz negativer Konjunktureffekte der Wirtschafts- und Finanzkrise. Aber auch die Preise für Gas und Kohle, beide noch wichtiger für die deutsche Stromversorgung, haben in den letzten Jahren kräftig angezogen. Seit dem Jahr 2000 beträgt der Preisanstieg hier etwa 100 %.
Umfragen zeigen: Die Bürger unterstützen die Energiewende und sind bereit, dafür auch maßvolle Preiserhöhungen zu akzeptieren

Umfragen zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger hinter dem Projekt Energiewende stehen und bereit sind, für einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien eine maßvolle Erhöhung des Strompreises zu akzeptieren. So geben in der Umfrage „Einstellungen zur Energieversorgung nach beschlossenem Atomausstieg" des Instituts tns emnid vom Dezember 2011 38 Prozent der Befragten an, dass sie bis zu 50 Euro pro Jahr für akzeptabel halten. 29 Prozent der Befragten wären sogar bereit, bis zu 100 Euro pro Jahr an Mehrkosten zu tragen. Elf Prozent sogar mehr als 100 Euro pro Jahr. Nur 21 Prozent akzeptieren keine finanzielle Mehrbelastung. Bemerkenswert sind die positiven Erwartungen der Deutschen an die Energiewende als Wachstums- und Innovationsprojekt: 76 Prozent der Befragten sind der Überzeugung, dass die Energiewende „viele neue Arbeitsplätze" schaffen werde. 84 Prozent sind sich sicher, dass der Wissenschaftsstandort Deutschland gestärkt werde. 74 Prozent sind der Meinung, dass Deutschland durch die Energiewende seine industrielle Wettbewerbsfähigkeit weiter wird verbessern können. Darüber hinaus ist die Zustimmung zu einem „vorbehaltlosen" Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie zum Ende des Jahres 2011 mit 55 Prozent sogar noch höher als mit 38 Prozent direkt nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima. Nur noch 9 Prozent der Befragten geben an, dass Deutschland nicht aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie aussteigen sollte.

Energiewende: Stabile Strompreise auch in Zukunft durch wachsende Unabhängigkeit von fossilen Rohstoffen
In der Diskussion über kurzfristige Effekte der Energiewende sollte zudem nicht aus dem Blick geraten: Die Energiewende dient dazu, die deutsche Wettbewerbsfähigkeit auf den Leitmärkten des 21. Jahrhunderts zu sichern. Hierzu gehört eine Energieversorgung, die unabhängiger ist von politischen Entwicklungen in rohstoffreichen Staaten und immuner wird gegen Preisanstiege auf den Rohstoffmärkten. Außerdem wirkt der Ausbau der erneuerbaren Energien dem kontinuierlichen Kapitalabfluss aus unserer Volkswirtschaft entgegen, der mit dem Import fossiler Energieträger einher geht. Das gelingt schon heute: So verringerte sich die deutsche Importrechnung für Kohle, Gas und Öl durch die erneuerbaren Energien im Jahr 2010 bereits um rund sieben Milliarden Euro. Dies sorgt für mehr Wertschöpfung im Land und sichert Arbeitsplätze.

Einen ersten Überblick zu Kosten- und Nutzenwirkungen der Erneuerbaren Energien bietet die BMU-Publikation "Erneuerbare Energien in Zahlen"
Wissenschaftliche Studien zum Thema
Informationen zum Merit-Order-Effekt
"Können wir uns die Energiewende leisten?" - fragt die ZEIT in ihrem Online-Angebot.
Anpassungen bei der Vergütung für Photovoltaik-Anlagen kommen später, Übergangsvorschriften für Freiflächenanlagen werden ausgeweitet
Am 6. März 2012 haben die Koalitionsfraktionen den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien" in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die 1. Lesung wird am 9. März 2012 stattfinden. Gegenüber der Formulierungshilfe, die am 29. Februar 2012 vom Bundeskabinett verabschiedet worden war, gibt es Änderungen, auf die man sich nach intensiven Beratungen gemeinsam verständigt hat:
- Die geplante Einmalabsenkung der Vergütungssätze soll nicht zum 9. März, sondern erst zum 1. April in Kraft treten.
- Die Übergangsvorschrift für Freiflächenanlagen soll ausgeweitet werden. Für Freiflächenanlagen, die vor dem 1. Juli in Betrieb gehen, gilt die bisherige Rechtslage, wenn sie sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplans befinden, dessen Aufstellung vor dem 1. März 2012 beschlossen worden ist.
- Die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung zur kurzfristigen Anpassung der Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen soll auf ein Handeln für sechs Monate befristet und im Gegenzug ohne Zustimmung des Deutschen Bundestages ausgestaltet werden (§ 64h EEG).
- Die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung zur Übertragung des Marktintegrationsmodells auf andere erneuerbare Energien soll der Zustimmung des Deutschen Bundestages bedürfen (§ 64g EEG).

Forschung zu erneuerbaren Energien - mehr Projekte, mehr Mittel
Vorabmeldung zu Jahresbericht 2011

In 2011 konnten 300 Forschungsprojekte zu erneuerbaren Energien mit einem Gesamtvolumen von über 240 Mio. Euro bewilligt werden - gegenüber 2010 ein Anstieg des Fördervolumens um 70 Prozent und der Projektanzahl um 85 Prozent.

Möglich wurde die Ausweitung der Forschungsförderung durch einen deutlichen Mittelzuwachs im Bundeshaushalt und zusätzliche Mittel aus dem Energie- und Klimafonds. 2011 wurde das sechste Energieforschungsprogramm durch das Kabinett verabschiedet und die ressortübergreifende Förderinitiative Energiespeicher auf den Weg gebracht. In laufende Projekte flossen 2010 zudem über 130 Mio. Euro. Die gedruckte Fassung des Forschungsjahresberichtes erscheint Anfang April 2012.

Fahrplan Energiewende 2012
Koalitionsausschuss bekräftigt Vereinbarungen der Minister Röttgen und Rösler

Das Energiekonzept der Bundesregierung soll zügig und konsequent umgesetzt werden. Die für das Jahr 2012 geplanten Maßnahmen werden in einem „Fahrplan 2012" chronologisch zusammengefasst. Wesentliche Neuerungen betreffen unter anderem die Bereiche Netze, erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Dies ist das Ergebnis des Koalitionsausschusses vom vergangenen Sonntag.

Das Ergebnispapier des Koalitionsausschusses listet 26 Maßnahmen auf, deren Umsetzung zwischen den Koalitionspartnern Konsens ist, darunter die kurzfristige
- Beschleunigung des Ausbaus der Offshore-Windkraft durch klarere Haftungsregelungen bei der Netzanbindung und zügige Entscheidungen über Förderanträge,
- eine Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms auf 1,5 Mrd. EUR pro Jahr,
- eine weitere Stärkung von Netzstabilität und Versorgungssicherheit durch Nachfrage steuernde Anreize für Großverbraucher und die technische Nachrüstung von Photovoltaikanlagen
- und die Entwicklung des zehnjährigen Netzentwicklungsplans der Übertragungsnetzbetreiber als Grundlage für den Bundesbedarfsplan und das Bundesbedarfsplangesetz.

Quelle: BMU Newsletter Energiewende Aktuell - Ausgabe 03/2012

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