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01.08.2011 Kienberg - Eine Reihe wichtiger Entscheidungen traf der Kienberger Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause. Darunter - letztlich auch aufgrund des eng gefassten zeitlichen Entscheidungsrahmens - war auch das weitere Verfahren zur geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage in Haslreit. Mit deutlicher Mehrheit wurde hier für die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes votiert. Einspruch gab es von Seiten eines östlich angrenzenden Anwohners.

Wie berichtet, plant die Mühldorfer Firma SunPlan GmbH den Bau einer 3,6 Hektar großen PV-Freiflächenanlage nördlich der Haslreiter Kiesgrube. Nach Vorberatungen im Gemeinderat und Bauausschuss hatte es kürzlich eine Versammlung mit Anwohnern aus Bernbichl, Haslreit und interessierten Bürgern gegeben, in der das Vorhaben vorgestellt und Anliegen vorgebracht werden konnten. Neben positiven Stimmen zu dem Vorhaben, so Bürgermeister Hans Urbauer, wurde auch ein Einspruch eines östlich des Gebietes gelegenen Anwohners eingereicht. In einer schriftlichen Stellungnahme seines Rechtsanwalts äußerte dieser Bedenken bezüglich der Positionierung der Photovoltaik-Freiflächenanlage: „Die Lage der PV-Freiflächenanlage genügt den Anforderungen an die Raumordnung nicht. Eine PVAnlage muss danach in Anbindung an eine geeignete Siedlungseinheit errichtet werden", heißt es in dem Schreiben des Rechtsanwalts.

Weiter bezieht sich der Einspruch auf die Ausweisung auf der ehemaligen Kiesgrube, die als sogenannte Konversionsfläche gewertet werde (Konversionsflächen sind Flächen, deren ökologischer Wert infolge der ursprünglichen wirtschaftlichen Nutzung schwerwiegend beeinträchtig wurde). „Entscheidend ist jedoch, dass es sich bei der Fläche um keine Konversionsfläche handelt. Eine Konversionsfläche ist jedoch Voraussetzung für die Zahlung der garantierten Einspeisevergütung. Es soll gerade verhindert werden, dass PV-Freiflächenanlagen in Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Produktion geraten. Genau dies ist jedoch vorliegend der Fall", so der Anwalt, der dem Schreiben ein Foto aus dem Jahr 2007 beilegte, auf dem die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche ersichtlich war.

Bauamtsleiter Sepp Schluck ergänzte zur Darstellung des Rechtsanwaltes, dass die Definition der Flächen von Behördenseite im Detail abgeklärt wurdeund man den Gemeinderatsbeschlussvorschlag auf Basis dieser Vorgabe vorbereitet habe. Ob und wie die Vergütung der Einspeisung geregelt werde, sei eine Angelegenheit, welche die Firma SunPlan mit dem Energieversorger regeln müsse. „Die Frage ist, ob wir das Verfahren aufs Gleis bringen oder nicht. Wenn ja, dann können Einsprüche auch während des weiteren Verfahrens behandelt werden", bekräftige Bürgermeister Hans Urbauer. Marga Leibold wollte im Detail über die Änderungen im Standortkonzept in Kenntnis gesetzt werden, welche letztlich die Neudefinition der Flächen betreffen, und machte eine Entscheidung ihrerseits davon abhängig.

Ludwig Mair wünschte klare Aussagen im Kontrakt der Betreiberfirma zum Verbleib der Gewerbesteuer in der Gemeinde. Dies, so Sepp Schluck, könne die Gemeinde über den vertraglichen Ankauf von Anteilen an der Anlage regeln.

Mit deutlicher Mehrheit wurde letztlich sowohl der Änderung des Flächennutzungsplanes als auch die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen. Die Kosten für die beiden Verfahren und zusätzlich für die Hälfte des Standortkonzepts Photovoltaik trage die Firma SunPlan.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit werde in Form einer einmonatigen Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung des Bebauungsplanes durchgeführt.

Quelle: Chiemgau Online

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