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Welche Vorteile oder möglichen negativen Auswirkungen bringt ein Solarpark für Griesstätt mit sich? Und wie sehen die Modelle bezüglich der Investoren aus? Diese Fragen beschäftigten den Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung, der grundsätzlich aufgeschlossen ist.
Griesstätt - Derzeit wird die für den Solarpark vorgesehene Fläche nach ihrer Renaturierung landwirtschaftlich genutzt. Sie liegt südlich von Griesstätt an der Staatsstraße 2359 direkt zwischen zwei ehemaligen Kiesgruben. "Wir sprechen über ein von uns gepachtetes Areal von etwa vier Hektar, auf welchem Solarmodule errichtet werden könnten", erklärte Thomas Hager von der Mühldorfer Firma SunPlan.
Diese hat bei der Gemeinde einen ersten Antrag auf Bauleitplanung für den Solarpark gestellt und rechnet mit Investitionskosten in Höhe von etwa 2,8 Millionen Euro. Als realistischer Zeitraum für einen Baubeginn wurde die erste Jahreshälfte 2013 ins Spiel gebracht - vorausgesetzt der Zustimmung des Gemeinderates.
Bei einer geschätzten Jahresleistung der gesamten Anlage von rund 1,5 Millionen Kilowattstunden Strom sei die Versorgung von 500 Privathaushalten möglich. Neben der Einsparung von 1000 Tonnen CO2 pro Jahr im Vergleich zu herkömmlichen Energiequellen entstehe ein weiterer Vorteil für die Gemeinde Griesstätt, rechnete Thomas Hager den Gemeinderäten und Zuhörern vor. So könne die Kommune bei den Gewerbesteuereinnahmen über einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer Gesamtsumme von etwa 250 000 Euro rechnen.
6500 Module, Strom für 500 Haushalte
Jeweils zwei der für den Solarpark benötigten 6500 Module werden übereinander auf einem so genannten "Tisch" montiert. Diese Konstruktionen erhalten durch eine Verankerung mit Metallpfosten im Boden Stabilität und weisen eine Höhe von maximal zweieinhalb Metern auf. Mit einer derartigen Bauweise hat die Firma SunPlan bei bereits bestehenden Anlagen in der Region die besten Erfahrungen gemacht. Und auch eine Versiegelung des Bodens durch Betonfundamente entfalle dank der modernen Technik. "Im Landkreis Ebersberg können wir sogar eine ehemalige Mülldeponie problemlos als Standort für einen Solarpark nutzen", berichtete Thomas Hager.
Vor der Realisierung einer solchen Großanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Sonnenstrom stehen mehrere Bauphasen. Zunächst erfolgt eine Untersuchung des Baugrundes, um die Stabilität der späteren Metallpfosten etwa auch im Hinblick auf Schneelasten prüfen zu können. Im Anschluss wird das vorgesehene Gelände aus Sicherheitsgründen mit einem etwa 2,30 Meter hohen Maschendrahtzaun inklusive dazugehörigem Übersteigschutz umschlossen. Nach der Errichtung der Tischfundamente mittels Erdankern werden die für den Stromtransport notwendigen Kabel verlegt, ehe die Montage der Untergestelle sowie der Solarmodule per Hand erfolgt. Die abschließenden Maßnahmen sehen letztlich die Errichtung eines Trafos und entsprechender Übergabestationen vor, um den Strom in die angrenzende Freileitung einschleifen zu können.
Hier schloss auch gleich die erste Frage des Gemeinderates nach den eventuell negativen Auswirkungen auf das gemeindliche Stromnetz an. Thomas Hager informierte über eine fixe Reservierung von Leitungskapazitäten für Solarparks durch die zuständigen Energieanbieter. "Zudem wird uns der optimale Einspeisepunkt im Gemeindegebiet mitgeteilt, um keine Netzprobleme zu verursachen." Spürbare Leistungsminderungen der Solarmodule durch aufgewirbelten Staub der gekiesten Zufahrtsstraße könne man durch mehrere Maßnahmen so gut wie komplett ausschließen. Einerseits müssten aus Gründen des Naturschutzes ohnehin Ausgleichsflächen geschaffen werden, so dass man Büsche und Sträucher neben der Zufahrt pflanzen könnte. Darüber hinaus sei im Extremfall auch eine Bewässerung des Kiesweges denkbar.
Bezüglich der Finanzierung eines Solarparks in Griesstätt konnte Thomas Hager den Gemeinderäten kein abschließendes Konzept vorlegen. Man wisse noch nicht, wie sich die Einspeisevergütung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verändern werde, und auch die allgemeinen Systempreise schwankten regelmäßig. Deshalb müsse zunächst die Bauleitplanung abschlossen sein und ein Termin für den Baubeginn feststehen, um konkrete Summen zu nennen. "Ob sich dann ein einzelner Investor, mehrere Partner oder sogar eine örtliche Bürgergenossenschaft engagieren, zeigt sich im weiteren Verlauf." Die durchschnittlichen Rentabilitätsaussichten für einen Solarpark in der gewünschten Größe hätten in den letzten Jahren bei rund acht Prozent gelegen.
Sorgen der Gemeinderäte nach rechtlichen und finanziellen Risiken für ihre Kommune wurden bei der Vorstellung und Diskussion der Pläne nicht bestätigt. Die Gemeinde Griesstätt sei alleiniger Herr der Bauleitplanung, und die Firma SunPlan garantiere Rückbaubürgschaften. Um eine kostenlose Entsorgung und Verwertung der Module nach Ende der Nutzung zu ermöglichen, zahlten die Hersteller seit Jahren gesetzlich verpflichtet in einen so genannten Recycling-Fonds ein.
Grundsätzlich zeigten sich die Gemeinderäte offen für einen möglichen Solarpark in Griesstätt und betrachteten diesen auch als einen lokalen Beitrag zur allgemein geforderten Energiewende in Deutschland, wie Bürgermeister Franz Meier betonte. Bis zur Realisierung des Projektes ist nun die antragsstellende Firma in der Pflicht, alle erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen. Daran könnte sich bei positivem Befund durch den Gemeinderat die mehrmonatige Bauleitplanung anschließen. reg
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